Nachdem im April 1953 der Ministerrat der DDR Preiserhöhungen für Lebensmittel beschlossen hatte und am 14. Mai 1953 eine Erhöhung der Arbeitsnormen um zehn Prozent folgte, entwickelten sich landesweit soziale Unruhen. Daran änderte auch eine Rücknahme der Preiserhöhungen am 11. Juni nichts. Die Unzufriedenheit mit den allgemeinen Lebensbedingungen - etwa wegen fehlender politischer und persönlicher Freiheiten - gipfelte am 17. Juni 1953 in einem Generalstreik. Im ganzen Land fanden Demonstrationen statt, insbesondere in Berlin. Unterstützt durch die Volkspolizei schlugen sowjetische Truppen den Aufstand nieder. Am 4. August 1953 wurde der 17. Juni in der Bundesrepublik zum gesetzlichen Feiertag erklärt und bis zur Wiedervereinigung 1990 als »Tag der Deutschen Einheit« begangen.
Artikelnr.: b2342
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