Bund, Michel Nr. 2378 postfrisch - Umweltschutz 2004

Erneuerbare Energien haben Vorteile gegenüber den derzeit genutzten konventionellen Energieträgern. Sie sind in zeitlich unbegrenzter Menge verfügbar und verursachen nur minimale Emissionen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll der Ausbau dieser Energien beschleunigt und der Anteil am Primärenergieverbrauch gesteigert werden. Ein großer Teil der erneuerbaren Energien nutzt direkt oder indirekt die Sonne als Energiequelle. Die Photovoltaik wandelt die Sonnenstrahlen direkt in Strom um und die Solarthermie über Kollektoren in Wärme. Da auch das Wetter letztlich durch die Sonneneinstrahlung beeinflusst wird, nutzen auch Wind- und Wasserkraftanlagen diese Quelle. Die Nutzung von Biomasse wie Holz und Stroh, Biodiesel, Gase aus Vergärungsprozessen ist die indirekte Nutzung der Sonne, da hier der Umweg über die Photosynthese gemacht wird, durch den die Biomasse die Energie der Sonne speichert. Lediglich die Geothermie nutzt die Energie der Wärme im Erdinnern, die für unsere Maßstäbe fast unbegrenzt zur Verfügung steht und damit ebenfalls zu den erneuerbaren Energien gezählt wird.

Artikelnr.: b2378


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