Am 29. März 1955 gaben der erste deutsche Bundeskanzler, Konrad Adenauer, und der dänische Ministerpräsident Hans Christian Hansen auf dem Petersberg bei Bonn die Bonn-Kopenhagener Erklärungen ab. Diese Erklärungen verbürgen wesentliche Rechte der beiden nationalen Minderheiten: der ca. 20.000 Deutschen im dänischen Nordschleswig und der ca. 50.000 Dänen im nördlichen Schleswig-Holstein. Die Minderheiten dürfen zum Beispiel eigene Kindergärten und Schulen betreiben und die von ihnen gewünschte Sprache in Wort und Schrift verwenden. Die Erklärungen waren nach den Auseinandersetzungen des Zweiten Weltkriegs der Grundstein für die deutsch-dänische Aussöhnung und gelten auch heute noch als Modell für die Behandlung von Minderheitenfragen in Europa.
Artikelnr.: b2449
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