Vor 125 Jahren wurde vom Kaiserlichen Patentamt in Berlin der Firma Benz & Co. in Mannheim das Patent Nr. 37 435 für ein Fahrzeug mit Gasmotorenantrieb erteilt. Es gilt als die Geburtsurkunde des Automobils. Patentiert im Deutschen Reiche vom 29. Januar 1886 an so steht es auf der Urkunde. Mit diesem Patent war das Ende der bis dahin genutzten Beförderungs- möglichkeiten absehbar. Man konnte nun ohne eigen Kraft oder die von Tieren Strecken individuell festlegen und überwinden, wobei der Faktor Zeit zudem eine bis heute hinein gültige, wesentliche Rolle spielte. Seit dieser Zeit werden immer größere Entfernungen in einer zunehmend kürzeren Zeit individuell für Reisen und Transporte machbar. Vorerst vertraut Benz auf ein einzelnes Vorderrad, weil er völlig zu Recht die bis dato vorherrschende Drehschemel-Lenkung der Vierräder für ein fahrdynamisches Risiko und eine technische Sackgasse hält. Erst als Benz die Achsschenkel-Lenkung erfindet, baut auch er von 1893 an Fahrzeuge mit vier Rädern. Seine öffentliche Jungfernfahrt erlebt der dreirädrige Patent-Motorwagen am 3. Juli 1886 in Mannheim. Benz entwickelt das Dreirad weiter, und es entsteht sogar eine kleine Serie, die er auch ins Ausland verkauft. Das Sonderpostwertzeichen zeigt das erste von Carl Benz gebaute und 1886 patentierte Dreirad, das mit einer Zeichnung aus der Patentschrift hinterlegt ist. Es hat einen liegend eingebauten Einzylindermotor, der aus einem Hubraum von 954 Kubikzentimetern bei 400/min eine Leistung von 0,75 PS (0,55 kW) entwickelt. Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs beträgt 16 km/h.
Artikelnr.: b2867
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