„Vier Zutaten. Sonst nichts.“ Mit diesem Claim wirbt der Deutsche Brauer-Bund zum großen Bier-Jubiläum. Das Bayerische Reinheitsgebot feiert 2016 seinen 500. Geburtstag. Es ist das berühmteste aller Lebensmittelgesetze. Am 23. April 1516 haben es die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen. Nur „Gersten, Hopfen und Wasser“ ließen sie zu. Hefe wurde später noch als vierte erlaubte Zutat ausdrücklich mitaufgenommen. Aus Gerste wurde Gerstenmalz, aus Gerstenmalz schließlich Malz. Hopfen und Malz, Hefe und Wasser. Sonst nichts. Seit 1906 gilt das Reinheitsgebot in ganz Deutschland. Heute ist es ein weltweit anerkanntes Qualitätssiegel.
Trotz der nur vier Zutaten ist Vielfalt Trumpf. Immerhin stehen rund 180 Hopfensorten, mehr als 40 Malzarten und rund 200 Hefesorten zur Verfügung. „Deutsche Biertrinker könnten mehr als 15 Jahre lang jeden Tag ein anderes Bier probieren – und müssten keines zwei Mal kosten“, so Hans Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bunds. Für die Deutschen hat das Reinheitsgebot einen hohen Stellenwert. In einer aktuellen Forsa-Umfrage sprachen sich 85 Prozent der Befragten für den Fortbestand des Reinheitsgebots aus.
Allein das ist den Brauern Grund genug, das Jubiläum ausgiebig zu feiern. Viele Brauereien planen Events. In München findet
vom 22. bis 24. Juli 2016 das Festival „500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot“ statt. In Aldersbach vom 29. April bis 30. Oktober die Ausstellung „Bier in Bayern“. Daneben gibt es spezielle Kronkorken, Etiketten und Gläser. Und natürlich zahlreiche Spezial-Biere, die extra zum runden Geburtstag gebraut werden.
Article no.: b3229
* Gilt für Lieferungen nach Deutschland. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen zur Berechnung des Liefertermins siehe hier.