1952 nahm die Bundesanstalt für Arbeit - damals noch Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - mit Sitz in Nürnberg ihre Arbeit auf. Ihren heutigen Namen erhielt die Bundesanstalt erst mit dem Arbeitsförderungsgesetz 1969. Sie ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung Rechtsnachfolgerin der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die 1927 entstand und in diesem Jahr 75 Jahre alt geworden wäre. Das Arbeitsförderungsgesetz vom 1.7.1969 gab der Bundesanstalt nicht nur einen neuen Namen, sondern definierte Schadensverhütung, also die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, als Hauptaufgabe der Bundesanstalt. Zusätzlich zu Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde der Bundesanstalt für Arbeit die Förderung der beruflichen Bildung übertragen. Am 1.1.1998 wurde die Arbeitsförderung als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, das das fast 30 Jahre alte und oftmals novellierte Arbeitsförderungsgesetz ablöste. Das neue Gesetz verankert eine stärkere Eigenverantwortung von Arbeitslosen und Arbeitgebern. Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Job-AQTIV-Gesetz, das das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches ändert, setzt noch stärker auf Prävention als das zuvor geltende Gesetz.
Article no.: b2249
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