Von Hoffmann von Fallersleben stammt der Text, von Joseph Haydn die Melodie des „Deutschlandlieds“. 1841 entstanden, beschwört es die Vision eines freien und geeinten Nationalstaats. Doch bis zu „Einigkeit und Recht und Freiheit“ war es noch ein langer Weg. Dennoch fanden die drei Strophen Verbreitung im deutschen Liederkanon. 1922 erhob Reichspräsident Friedrich Ebert das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne der Weimarer Republik. Die Nationalsozialisten machten lediglich die erste Strophe zur offiziellen Hymne.
Nach 1949 hätte Bundespräsident Theodor Heuss die Hymne gerne ausgemustert. 1952 aber gab er dem Drängen von Bundeskanzler Konrad Adenauer nach: Zum zweiten Mal in seiner Geschichte wurde das „Deutschlandlied“ zur Nationalhymne erkoren. Von nun an wurde bei offiziellen Anlässen lediglich die dritte Strophe gesungen. So auch am 9. November 1989: Nach Bekanntwerden der Maueröffnung stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags spontan die Nationalhymne an.
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